17-11-2021, 10:51
Ohne Titel keine Schulden.
Wenn Schulden, dann beim Kind oder dessen Vertreter oder derjenige, an den eventuelle Ansprüche abgetreten wurden, z.B. die Unterhaltsvorschusskasse.
Wenn Schulden, dann beim Kind oder dessen Vertreter oder derjenige, an den eventuelle Ansprüche abgetreten wurden, z.B. die Unterhaltsvorschusskasse.