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Prozeßtaktik
#2
Versäumnisurteil ergeht, wenn die Gegenseite nicht auftaucht, nicht reagiert. Das kannst du dir wünschen, aber nicht steuern.

Die Gegenseite hat offenbar nichts zur Sache argumentiert und auch nichts im Köcher. Auf die emotionale Schiene (Auslandsaufenthalt 2016) gehen sie immer, wenn sie nichts mehr haben. Die Argumentation 2025 ist absurd, deine Mitwirkung ist da gar nicht Voraussetzung, im Gegenteil, wenn du nicht reagierst bist du es, der ein Versäumnisurteil verpasst bekommt. Das auch noch leicht vollstreckt werden kann, denn die Rente lässt sich auf Knopfdruck bei dir abzweigen.

Von da her sehe ich keinen Raum für Prozesstaktik. Du bleibst bei deinen Anträgen und argumentierst mit der Nichtauskunft der Gegenseite und fehlendem Bezug ihrer Äusserungen zum Antragsgegenstand. Fällt der Richter auf das Emo-Geschwätz rein, hast du sowieso verloren und darfst am OLG noch eine Runde drehen. Witzig ist, dass dann die Nachreichung der Auskünfte nicht mehr zählen würde. Es gilt nur, was bereits beim Amtsgericht vorgebracht wurde. Hat er seine Hirnzellen noch nicht im Richter-Sozialraum an der Kaffeemaschine verbraten, dann fällt er nicht rein und entscheidet deinm Antrag gemäss.

Rechne damit, dass dir jedes nur mögliche Bein gestellt wird, denn wenn die Ex jetzt schon Grundsicherung erhält, dann hast du den gesamten Staat gegen dich. Jeder Cent den du nicht zahlst erhöht dem Staat die Kosten. Für Freigiebigkeit hast du das falsche Geschlecht, die falsche Herkunft.
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Prozeßtaktik - von Austriake - 15-10-2021, 10:09
RE: Prozeßtaktik - von p__ - 15-10-2021, 10:56
RE: Prozeßtaktik - von Austriake - 18-10-2021, 10:50
RE: Prozeßtaktik - von p__ - 18-10-2021, 11:15
RE: Prozeßtaktik - von kay - 18-10-2021, 11:19
RE: Prozeßtaktik - von DamnatioAdBestias - 21-10-2021, 16:42

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