01-10-2021, 09:00
Antwort von der Personalabteilung
Zitat:bitte geben Sie die Bescheinigung an die zuständige, geeignete Person, wie z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Schuldnerberater, Insolvenzverwalter, Beratungsstelle etc., absie fühlen sich für diese Aufgabe ungeiegnet



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