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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#7
Es wurde damals gerichtlich vereinbart, das ich den Mindestunterhalt bis 18. Lebenjahr zahle . Der jeweilige Selbstbehalt wird berücksichtigt.

Und genau da liegt der Punkt. Die UVK ignoriert beharrlig und ohne nur Ansatzweise zu argumentieren, das sich meine Einkommens-und Vermögenssituation gravierend nach unten verändert hat und ich wahrscheinlich nicht mal den Selbstbehalt von 1160,- der in der BRD gilt monatlich verdiene.
geschweige den in dem Hochpreisland in dem ich lebe.
Auf Grund der Rechtssprechung muesste eine Anpassung in Bezug auf Kaufkraftparität und Wechselkursentwicklung erfolgen die natuerlich einen ganz anderen Selbstbehalt resultieren würde.
Wie gesagt wird dies unbegründet verweigert.

Ich bin jetzt sehr unsicher ob ich mir einen kostenpflichtigen Anwalt nehmen muss der die UVK unmissverständlich darauf hinweist zu was die Behörde verpflichtet ist (und mich kostet), oder eine eventuelle Zwangsvollstreckung durch die Landesbehörde in Luganoabkommens-Verpflichtung abwarten sollte, die sich wahrscheinlich eher auf die Integrität der Forderungen des "Rechtsstaates" BRD verlassen als auf meine Erklärung des Unrechts.
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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von Dassault - 19-06-2021, 20:11

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