19-06-2021, 16:55
Zitat:Bin ich per Gesetz verpflichtet Punkt für Punkt und ohne Ausnahme alle Fragen der Unterhaltsvorschusskasse bei lückenloser Ausfüllung des Fragebogenschemas zu beantworten
Nein. Es gibt keinen Formularzwang. Nicht mal der Umfang der Auskunft ist fix.
§1605 BGB: Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
Nicht der Inhalt ist festgelegt, sondern das Ziel. Bei jemand, der im Ausland arbeitet könnte also die geschuldete Auskunft anders aussehen wie bei einem Inländer. Wie genau, das entscheidet im Zweifelsfall nicht das Jugendamt und nicht der Unterhaltsberechtigte, sondern ein Richter.
Wegen der sicheren Zustellung gibts immer Ärger. Die sichersten Methoden sind in dieser Reihenfolge: Per Gerichtsvollzieher, per Bote, per Einwurfeinschreiben. Den Rückschein kannste dir sparen. ist sogar ein Fehler. Wenn der Postbote den Empfänger nicht antrifft wird die Sendung lediglich in einer Postfiliale für diesen hinterlegt.
Per eMail kommt nur in Frage, wenn dir auf deine Mail auch geantwortet wird. Dann darfst du davon ausgehen, dass die Informationen gerichtsfest angekommen sind.