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§7 UVG - das JA ist da
#9
(17-06-2021, 12:48)Lemmy schrieb: Den Kollegen hab ich gestrichen und bin am überlegen ob ich mich nicht bei meiner Rechtschutz beschweren soll?

Solltest du, aber vorsichtig und solide. Und du musst zwingend zu einem anderen Anwalt wegen der Scheidung. Es herrscht Anwaltspflicht. Beantrage Verfahrenskostenhilfe.

Mit den Schriftstücken über entbundene Eigentümerverhältnisse blicke ich nicht durch. So einen Zettel kann jeder schreiben. Wer steht im Grundbuch? Was wurde beglaubigt? Es gibt offenbar zwei Immobilien. Die Frage ist ziemlich wichtig, denn wenn du Miteigentümer bist kann die Arbeitsagentur verlangen, erstmal Immobilien zu verwerten. Umgekehrt können damit bei der Scheidung ziemlich heftige Beträge in den Zugewinnausgleich fliessen. Desjenigen, der nicht Eigentümer ist. In der ganzen Sache ist noch keine Ordnung drin, um zu überblicken was passieren könnte.

Dass noch keine Scheidung beantragt ist, könnte ein grosser Klops deiner Ex gewesen sein. So wie es aussieht, bist du ein Fall für Ehegattenunterhaltsanspruch. Auch jetzt schon, Trennungsunterhalt. Und der Witz ist, dass das sogar unbegrenzt laufen könnte, denn deine Ehe qualifiziert sich als "lange Ehe", 15 Jahre ist eine gern genommene Marke dafür. Rechne mal genau, ob du zwischen Eheschliessung und möglicher Scheidung schon auf 15 Jahre kommst.

Über den Verbleib der Kinder gibts keinerlei Vereinbarungen? Die Grosse ist 12, da hängt bereits fast alles von diesem Kind ab. Das ist dort, wo es sein will, wenn es das standhaft artikulieren kann und sich nicht manipulieren lässt.
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§7 UVG - das JA ist da - von Lemmy - 16-06-2021, 19:23
RE: §7 UVG - das JA ist da - von 6Lover - 17-06-2021, 00:42
RE: §7 UVG - das JA ist da - von p__ - 17-06-2021, 10:38
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RE: §7 UVG - das JA ist da - von Theo - 17-06-2021, 06:45
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RE: §7 UVG - das JA ist da - von p__ - 17-06-2021, 13:29
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RE: §7 UVG - das JA ist da - von IPAD3000 - 23-06-2021, 00:19

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