06-04-2021, 15:19
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/coro...inderbonus
Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus in Höhe von 75 Euro von seiner Unterhaltszahlung im Auszahlungsmonat - in der Regel Mai - abziehen. Natürlich muss der andere Elternteil den Betrag von seiner Unterhaltsleistung nicht abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind - zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge - auszugeben.
Berechnungsbeispiel für einen Fall mit Mindestunterhalt:
Ein Kind ist acht Jahre alt, also in der mittleren Altersgruppe. Der Mindestunterhalt beträgt hier 451 Euro.
Mindestunterhalt nach § 1612a BGB 451,00 Euro
Abzug Kindergeld (1/2 von 219 Euro) - 109,50 Euro
Zahlbetrag in Monaten ohne Kinderbonus 341,50 Euro
bei Zahlung des Kinderbonus im Mai 2021 zusätzlich:
Abzug Kinderbonus Mai 2021 (1/2 von 150 Euro) - 75,00 Euro
Verbleibender Zahlbetrag Mai 2021 266,50 Euro
Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus in Höhe von 75 Euro von seiner Unterhaltszahlung im Auszahlungsmonat - in der Regel Mai - abziehen. Natürlich muss der andere Elternteil den Betrag von seiner Unterhaltsleistung nicht abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind - zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge - auszugeben.
Berechnungsbeispiel für einen Fall mit Mindestunterhalt:
Ein Kind ist acht Jahre alt, also in der mittleren Altersgruppe. Der Mindestunterhalt beträgt hier 451 Euro.
Mindestunterhalt nach § 1612a BGB 451,00 Euro
Abzug Kindergeld (1/2 von 219 Euro) - 109,50 Euro
Zahlbetrag in Monaten ohne Kinderbonus 341,50 Euro
bei Zahlung des Kinderbonus im Mai 2021 zusätzlich:
Abzug Kinderbonus Mai 2021 (1/2 von 150 Euro) - 75,00 Euro
Verbleibender Zahlbetrag Mai 2021 266,50 Euro