22-02-2021, 11:39
(21-02-2021, 22:38)Thomaskrueger schrieb: Weiss jemand, ob man die letzten Umsätze der vergangenen Monate preisgeben MUSS, oder ein aktueller Kontostand ausreicht?
Du verrennst dich in der falschen Ecke. Dem Jugendamt musst du das nicht. Und das ist vollkommen, absolut irrelevant. Das Jugendamt wird auch Unterhalt von dir fordern, wenn du die Kontoauzüge der letzten 10 Jahre vorlegst mit Dauersaldo Null. Der einzige Effekt ist, dass sie mit den Kontoauszügen dem Gerichtsvollzieher die Arbeit erleichtern, weil dein Konto schon vorab bekannt ist. Und darum gehts bei dieser Kontenfragerei.
Zwingen zur Auskunft kann dich nur ein Richter. Also, wenn dich Ex oder Jugendamt verklagen. Was ziemlich sicher passiert, solltest du nicht wenigstens Mindestunterhalt bezahlen. Der Richter wird sich nicht mit Kontoständen aufhalten, sondern dich sofort verknacken.