25-01-2021, 18:58
Hallo,
danke für die Antworten. Die Umstände sehen wie folgt aus:
Seit 2 Jahren Teilzeittätigkeit von 60% im Niedriglohnsektor
Abgebrochene Ausbildung
Laut Unterhaltleitlinien des zuständigen OLG’s ist von einer Vollzeitbeschäftigung i.d.R. abzusehen bis das jüngste Kind in die weiterführende Schule kommt. Das wären noch 4,5 Jahre. Aufstockungsunterhalt wird in der aktuellen Rechtssprechung so wie sie mir bekannt ist, mindestens für 1/3 der Ehedauer gewährt. Wären auch 4 Jahre. Dass der Unterhalt aber in 4 Jahren natürlich nicht ganz weg sein wird, ist mir auch klar. Nur irgendwann möchte ich zumindest den Vorstoß wagen, diesen zumindest herabzusetzen, wenn nicht gar zu befristen. Ob dann das Gericht auch der Ansicht ist, ist natürlich eine andere Sache.
Ich überlege mir, ob ich die Scheidung jetzt durchziehe ohne eine Folgesache anhängig zu machen, dann 3-4 Jahre voll weiterzahle und dann meinerseits anfange den Unterhalt schrittweise zu reduzieren. Spätestens dann würde ihrerseits wohl der Gang zum Anwalt anstehen und die Sache vor Gericht enden. Wird sie sowieso irgendwann, aber besser nur einmal als zweimal.
Gibt es irgendeine Formalie, die ich jetzt schon beachten muss? Wie gesagt, es gibt keinerlei Titel derzeit.
Oder spricht etwas gegen die Vorgehensweise?
Danke
danke für die Antworten. Die Umstände sehen wie folgt aus:
Seit 2 Jahren Teilzeittätigkeit von 60% im Niedriglohnsektor
Abgebrochene Ausbildung
Laut Unterhaltleitlinien des zuständigen OLG’s ist von einer Vollzeitbeschäftigung i.d.R. abzusehen bis das jüngste Kind in die weiterführende Schule kommt. Das wären noch 4,5 Jahre. Aufstockungsunterhalt wird in der aktuellen Rechtssprechung so wie sie mir bekannt ist, mindestens für 1/3 der Ehedauer gewährt. Wären auch 4 Jahre. Dass der Unterhalt aber in 4 Jahren natürlich nicht ganz weg sein wird, ist mir auch klar. Nur irgendwann möchte ich zumindest den Vorstoß wagen, diesen zumindest herabzusetzen, wenn nicht gar zu befristen. Ob dann das Gericht auch der Ansicht ist, ist natürlich eine andere Sache.
Ich überlege mir, ob ich die Scheidung jetzt durchziehe ohne eine Folgesache anhängig zu machen, dann 3-4 Jahre voll weiterzahle und dann meinerseits anfange den Unterhalt schrittweise zu reduzieren. Spätestens dann würde ihrerseits wohl der Gang zum Anwalt anstehen und die Sache vor Gericht enden. Wird sie sowieso irgendwann, aber besser nur einmal als zweimal.
Gibt es irgendeine Formalie, die ich jetzt schon beachten muss? Wie gesagt, es gibt keinerlei Titel derzeit.
Oder spricht etwas gegen die Vorgehensweise?
Danke