22-01-2021, 12:50
Update :
am Mittwoch schrieb meine mittlere ob ich sie abholen kann ( gerichtlich festgelegt die Mutter bringt sie morgens ) am Sa da Mama sie nicht bringen kann. Habe ich gesagt mache ich mit frage ob über Nacht oder nur normal bis Abends. Wollte nur bis Abends... Okay
Auf nachfrage warum sie nicht gebracht wird, kam erst am nächsten Tag auf Nachfrage die Antwort : Mama ist nicht da
Dann hat sie gefragt ob ihre Freundin mitkommen könne, da sie von Fr auf Sa bei ihr schläft, ein Nein wäre auch okay. Habe ich verneint, mit hinweis vielleicht ein anderes mal. War soweit Okay.
Heute Schrieb sie mir, sie möchte nicht kommen, da sie noch Hausaufgaben machen muss am "Sonntag" und das Buch am Samstag kommt... Hatte geantwortet das das ja dann kein Problem ist wenn sie die Hausaufgaben am Sonntag machen muss.
Kam dann trotzdem nein sie will nicht kommen und FERTIG...
Auch mit Hinweis auf die Vereinbarung und das ich sie sehen möchte, kam nur nein sie kommt nicht...
Habe der Mutter entsprechend geschrieben, das es eine Vereinbarung gibt, etc, das sie dafür zu sorgen hat das sie am Sa mitgenommen werden kann, und das ich auch den Grund genannt bekommen möchte warum sie gegen die Vereinbarung verstösst.
Dann hat meine kleine mir heute auch noch geschrieben ( die mit der Welpen Problematik ), das sie leichte Ohrenschmerzen habe, und leichtes Fieber, sie sei krank... Hatte geantwortet das das blöd sei, und wir dich dann ja nachher etwas gesund pflegen können. Kam als Antwort: das sie bei mama bleiben möchte wenn sie krank ist, sie fühlt sich einfach nicht wohl bei mir...
Habe dann eine neue Mail an die Mutter verfasst, das ich eine entsprechende Krankmeldung mit Nachweis haben möchte, aus der hervorgeht welche Diagnose und das diese den Umgang verhindern. Ansonsten solle sie mir mitteilen das Umgang stattfindet wie vereinbart. Auch hier habe ich eine Frist gesetzt einmal bis Nachmittags, und für den Attest innerhalb einer Woche.
Was meint ihr ? Besteht hier für mich bereits die Möglichkeit das in der gerichtlichen Vereinbarung festgesetzte Ordnungsgeld zu beantragen ? Oder macht das alles gar keinen Sinn ?
Denn der Ablauf an sich, ist mehr als kurios, und lässt vermuten das der Umgang hier verhindert wird.
am Mittwoch schrieb meine mittlere ob ich sie abholen kann ( gerichtlich festgelegt die Mutter bringt sie morgens ) am Sa da Mama sie nicht bringen kann. Habe ich gesagt mache ich mit frage ob über Nacht oder nur normal bis Abends. Wollte nur bis Abends... Okay
Auf nachfrage warum sie nicht gebracht wird, kam erst am nächsten Tag auf Nachfrage die Antwort : Mama ist nicht da
Dann hat sie gefragt ob ihre Freundin mitkommen könne, da sie von Fr auf Sa bei ihr schläft, ein Nein wäre auch okay. Habe ich verneint, mit hinweis vielleicht ein anderes mal. War soweit Okay.
Heute Schrieb sie mir, sie möchte nicht kommen, da sie noch Hausaufgaben machen muss am "Sonntag" und das Buch am Samstag kommt... Hatte geantwortet das das ja dann kein Problem ist wenn sie die Hausaufgaben am Sonntag machen muss.
Kam dann trotzdem nein sie will nicht kommen und FERTIG...
Auch mit Hinweis auf die Vereinbarung und das ich sie sehen möchte, kam nur nein sie kommt nicht...
Habe der Mutter entsprechend geschrieben, das es eine Vereinbarung gibt, etc, das sie dafür zu sorgen hat das sie am Sa mitgenommen werden kann, und das ich auch den Grund genannt bekommen möchte warum sie gegen die Vereinbarung verstösst.
Dann hat meine kleine mir heute auch noch geschrieben ( die mit der Welpen Problematik ), das sie leichte Ohrenschmerzen habe, und leichtes Fieber, sie sei krank... Hatte geantwortet das das blöd sei, und wir dich dann ja nachher etwas gesund pflegen können. Kam als Antwort: das sie bei mama bleiben möchte wenn sie krank ist, sie fühlt sich einfach nicht wohl bei mir...
Habe dann eine neue Mail an die Mutter verfasst, das ich eine entsprechende Krankmeldung mit Nachweis haben möchte, aus der hervorgeht welche Diagnose und das diese den Umgang verhindern. Ansonsten solle sie mir mitteilen das Umgang stattfindet wie vereinbart. Auch hier habe ich eine Frist gesetzt einmal bis Nachmittags, und für den Attest innerhalb einer Woche.
Was meint ihr ? Besteht hier für mich bereits die Möglichkeit das in der gerichtlichen Vereinbarung festgesetzte Ordnungsgeld zu beantragen ? Oder macht das alles gar keinen Sinn ?
Denn der Ablauf an sich, ist mehr als kurios, und lässt vermuten das der Umgang hier verhindert wird.