20-01-2021, 22:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2021, 22:37 von Zahlesel_RUS.)
ich bin schon nach §170 verurteilt worden. Zur Zeit laufen keine Unterhaltsschulden auf, da Wechselmodell.
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid206163
es gibt keine Bewährungsauflagen wie im letzen Urteil.
Also dort steht nichts, was passieren sollte wenn ich unter 100EUr zahlen würde
Seht ihr das auch so?
2x 200 EUR von 45.000 habe ich schon bezahlt, ich bin doch ein Held oder?
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid206163
es gibt keine Bewährungsauflagen wie im letzen Urteil.
Also dort steht nichts, was passieren sollte wenn ich unter 100EUr zahlen würde
Seht ihr das auch so?
2x 200 EUR von 45.000 habe ich schon bezahlt, ich bin doch ein Held oder?
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