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Kindesunterhalt und Ausbildung
#21
Ich vermute mal, dass dir diese Ausbildung nicht angerechnet werden wird. Ich selbst habe einen Beruf, für den ich 2013 gutachterlich als Berufsunfähig eingestuft wurde. Da war ich 46. Statt Bewerbungsbemühungen hab ich irgendwann ein Studium aufgenommen, auch im lfd. Unterhaltsprozess als notwendig angeführt, um wieder leistungsfähig zu drei Kindern werden zu können. Das interessierte Niemanden, wenn auch die Logik sagt, dass man ohne ausübbare Qualifikation gerade mal Mindestlohn zu erwarten hätte, für irgendwelche Helferjobs o.ä. Im Gegenteil, schwups musste ich mir anhören: Wer studieren kann, kann auch arbeiten. Einfach dumm, diese Argumentation... bei drei Kindern.

Nun gut, Ende der Geschichte: Studium geschmissen, weiterhin kein Unterhalt. Wenn die das provozieren, war das die logische Konsequenz. Pech gehabt. Glücklicherweise durfte ich aufgrund meines Gesundheitszustandes meinen Unterhaltstitel zurückverlangen und mich meiner zwischenzeitlich aufgelaufenen Unterhaltsschulden entledigen. Da bin ich aber wohl rühmliche Ausnahme, hat mir auch nur knapp 7 Jahre Prozessdauer abverlangt. Und viel Psyche ... nebst Kontakt zu zwei der Kinder.
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Kindesunterhalt und Ausbildung - von Splash - 11-01-2021, 16:19
RE: Kindesunterhalt und Ausbildung - von Splash - 11-01-2021, 16:45
RE: Kindesunterhalt und Ausbildung - von Splash - 11-01-2021, 20:10
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