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Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht
#22
Ich hatte es befürchtet:

Zitat:(4) Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es nicht

...

2. wenn ein Beteiligter durch das Jugendamt als Beistand vertreten ist,

Das wiederum ist nach meiner Meinung eine Diskriminierung sondergleichen und ich glaube, vor dem Verfassungsgericht würde das einkassiert werden!

Alle in Deutschland sind vor dem Gesetz gleich? Das ich nicht lache... in meinen Augen ist dies der nächste Schritt in diesem Regime, der den Weggang von dort sehr gut argumentiert.

Zypries, Feministenschlampe hoch drei.

Und jeden Tag fühle ich mich mehr im Recht, den Staat für das von mir gezeugte Kind zahlen zu lassen, und zwar jeden Cent. Knappe 40.000,- Euro sind es schon, bis zum "Schluss" werden es 65.000,- Euro sein, plus Zinsen.



gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - von Exilierter - 20-08-2009, 21:50
RE: Die neue Anwaltspflicht fürs Unterhaltsrecht - von gleichgesinnter - 20-08-2009, 22:33
Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 06:57
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Jigsaw - 19-08-2009, 07:55
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:23
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 08:25
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 19-08-2009, 11:02
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von p__ - 19-08-2009, 13:24
RE: Anwaltszwang ab 01.09.2009 - von Nero - 20-08-2009, 08:14

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