Warum kann ich kein neues Thema erstellen?
Da ich ja gerade den Schxxx der Unterhaltsvorschusskasse aufarbeite:
wie ist der normale (!) und (hoffentlich) rechtlich korrekte Verfahrensweg?
1. Antrag UHV --> 2. Bescheid Leistungen --> 3. Rechtswahrungsanzeige an Unterhaltspflichtigen --> 4. bei Änderung der Leistungshöhe erneute Rechtswahrungsanzeige --> 5. Einstellung der UHV-Leistungen --> 6. Bescheid an Antragsteller --> 7. Mitteilung an Unterhaltspflichtigen über Einstellung von UHV --> 8. Schlussmitteilung (inkl. der noch offenen Forderungen der UVK aus erbrachten UHV-Leistungen) an Unterhaltspflichtigen
Ich vermisse in meinen Unterlagen nämlich die Punkte 4., 7. + 8. Diese sind mir nie mitgeteilt worden. Mir war ja dann die Höhe der jeweils gezahlten und insgesamt gezahlten UHV-Leistungen nicht bekannt? Ich konnte dagegen also auch nicht etwaige Einwendungen tätigen?
Für alle, die den anderen Thread nicht verfolgen: UHV von 2007-2011 (treuhänderische Rückübertragung auf Beistandschaft 2007), erste separate Forderungsaufstellung der UVK in 2019 (vorher gabs immer nur eine Gesamtsumme Rückstände bei den Forderungen meiner Tochter), vollstreckbare Teilausfertigung Titel für UVK nach Volljährigkeit Tochter 2019, erster Vollstreckungsversuch 2020
Ausserdem würde ich gerne mal wissen, wenn in meinem gerichtlichen Beschluss (Titel) von 2010 rückständiger Unterhalt ab 2007 geltend gemacht wird (wo die UVK ja schon leistete), aber der Titel lautet, das ich meiner Tochter seit 2007 xxx EUR (VOLLER damaliger Unterhalt) und ab 2008 in Höhe 100% Düsseldorfer Tabelle schulde, aber keine Splittung der Summen auf Tochter/UVK erfolgt - was ist dann mit den Forderungen der UVK? Die ergeben sich ja nicht aus dem Titel?
Kleine Anmerkung: ich krieg die Krise................
Da ich ja gerade den Schxxx der Unterhaltsvorschusskasse aufarbeite:
wie ist der normale (!) und (hoffentlich) rechtlich korrekte Verfahrensweg?
1. Antrag UHV --> 2. Bescheid Leistungen --> 3. Rechtswahrungsanzeige an Unterhaltspflichtigen --> 4. bei Änderung der Leistungshöhe erneute Rechtswahrungsanzeige --> 5. Einstellung der UHV-Leistungen --> 6. Bescheid an Antragsteller --> 7. Mitteilung an Unterhaltspflichtigen über Einstellung von UHV --> 8. Schlussmitteilung (inkl. der noch offenen Forderungen der UVK aus erbrachten UHV-Leistungen) an Unterhaltspflichtigen
Ich vermisse in meinen Unterlagen nämlich die Punkte 4., 7. + 8. Diese sind mir nie mitgeteilt worden. Mir war ja dann die Höhe der jeweils gezahlten und insgesamt gezahlten UHV-Leistungen nicht bekannt? Ich konnte dagegen also auch nicht etwaige Einwendungen tätigen?
Für alle, die den anderen Thread nicht verfolgen: UHV von 2007-2011 (treuhänderische Rückübertragung auf Beistandschaft 2007), erste separate Forderungsaufstellung der UVK in 2019 (vorher gabs immer nur eine Gesamtsumme Rückstände bei den Forderungen meiner Tochter), vollstreckbare Teilausfertigung Titel für UVK nach Volljährigkeit Tochter 2019, erster Vollstreckungsversuch 2020
Ausserdem würde ich gerne mal wissen, wenn in meinem gerichtlichen Beschluss (Titel) von 2010 rückständiger Unterhalt ab 2007 geltend gemacht wird (wo die UVK ja schon leistete), aber der Titel lautet, das ich meiner Tochter seit 2007 xxx EUR (VOLLER damaliger Unterhalt) und ab 2008 in Höhe 100% Düsseldorfer Tabelle schulde, aber keine Splittung der Summen auf Tochter/UVK erfolgt - was ist dann mit den Forderungen der UVK? Die ergeben sich ja nicht aus dem Titel?
Kleine Anmerkung: ich krieg die Krise................