23-12-2020, 09:59
(22-12-2020, 20:40)Gast1969 schrieb: ****wer möchte, kann sich das zitierte Urteil ja mal Anschauen und mich schlauer machen........****
Da steht aber drin, dass dich der Senat nicht der herrschenden Meinung anschliesst und es geht um eine Übertragung des Titels. Ob "Übertragung" und "Umschreibung" zwei Worte für exakt denselben Vorgang sind, kann ich nicht auswendig sagen. Ich übersetze das Ganze mal mal, das in RN 5 steht: Wir, die Richter, können das nach Belieben so oder so entscheiden und findes für Beides Begründungen. Und da es mehrere OLG-Bezirke gibt, kann und wird da jedes OLG was eigenes ausbrüten.
Bei solchen Beschlüsse rate ich immer, die darin formulierten Begründungen für die eigene Gerichtssache zu nutzen, aber das hat eben keine Wirkung, wenn denen der Furz quer statt längs sitzt.