21-12-2020, 15:33
Kurz und Bündig...Es macht schlichtweg keinen Sinn auf Verwirkung oder Verjährung zu gehen sondern sich gleich auf einen Titel bis zum 18. Lj festlegen.
Es wäre sogar von Vorteil, weil man entweder Unterhaltsrückstände und laufenden Unterhalt tilgt aber nie mit neuen Zahlungen konfrontiert wird.
Clever will das Kind später den Gesamtunterhalt < 24 Lj pfänden hat es das volle Prozessrisiko/kosten zu tragen...40.000 Euro und dann pfänden...Klage vor dem FamG...OLG ggf BGH...und wenn dein Kind einen tollen Job hat nix mit Verfahrenskostenhilfe !...und man(n) geht einfach in die PI...und weitere Kosten türmen sich beim Kind an...
Gott...verstehe das noch einer !
Es wäre sogar von Vorteil, weil man entweder Unterhaltsrückstände und laufenden Unterhalt tilgt aber nie mit neuen Zahlungen konfrontiert wird.

Clever will das Kind später den Gesamtunterhalt < 24 Lj pfänden hat es das volle Prozessrisiko/kosten zu tragen...40.000 Euro und dann pfänden...Klage vor dem FamG...OLG ggf BGH...und wenn dein Kind einen tollen Job hat nix mit Verfahrenskostenhilfe !...und man(n) geht einfach in die PI...und weitere Kosten türmen sich beim Kind an...
Gott...verstehe das noch einer !