Den Link von "p" habe ich aufgerufen und dort steht es so, wie er sagt. Trotzdem für mich unverständlich. Für Dich aber zum Vorteil gereichend.
Diese Anwaltsseite kenne ich auch. Klar, zu welcher Richtung Advokaten er gehört. Wenn ich die Fratz schon sehe.... Egal jetzt. Man sieht, dass in Unterhaltsgroßdeutschland alles möglich ist, um an Geld anderer Leute zu kommen. (Das richtet sich jetzt nicht gegen Dich "Bumpi" ! )
Dieser Winkeladvokat redet von der "tatsächlichen Lebensstellung" des Unternehmers und der bilanzierte Gewinn sei nicht das, woraus man die tatsächliche Lebensstellung des Unternehmers ableiten könnte. Das das Brandenburger OLG sich dem anschließt, beweist einmal mehr, dass die Roben in der Wirtschaft aufgefressen und ausgespuckt würden. Danach würde man sie zum Mindestlohn Cola-Automaten auffüllen lassen. Selten einen solchen Schwachsinn gelesen...
Aber man weiß ja hier, dass die sogar ein Problem haben, brutto von netto zu unterscheiden.
Wenn ich dem Unternehmen mehr entnehme, als mein Gewinn aus macht, dann entnehme ich Betriebsvermögen, welches zu verzinsen und zurück zu führen ist. Insofern habe ich über meine Verhältnisse gelebt und Schulden beim Unternehmen gemacht.
Ich wäre gespannt, was man bei einer Unterhaltsabänderungsklage sagen würde, wenn der Unternehmer käme und bei Rückführung der Entnahmen darauf verwiese, nun nur noch vom tatsächlichen Gewinn zu leben, um den Unterhaltstitel zu senken.
Weiterhin wäre ich gespannt, ob sich andere OLGs genauso äußern bzw., was das BGH dazu wieder verschwurbeln würde.
Sei´s drum. Hier nun vielleicht tatsächlich zu Deinem Vorteil gereichend das Ganze. Gönn ich Dir ,-)
Jedenfalls wirft das Ganze ein Problem auf: Du brauchst zum Nachweis, dass sie wesentlich mehr entnimmt, als Gewinn ausgewiesen wird, nicht nur die Bilanz! Daran kann es nämlich niemand erkennen. Du benötigst die Konten - wie der Buchführer sagt - und insoweit Einblick in die Buchhaltung an sich.
Um diese Chance gewahrt zu bekommen, musst Du so argumentieren, wie es der Link her gibt und den eigenen Anwalt auch darauf hinweisen - denn die Meisten dürften es nicht wissen.
Diese Anwaltsseite kenne ich auch. Klar, zu welcher Richtung Advokaten er gehört. Wenn ich die Fratz schon sehe.... Egal jetzt. Man sieht, dass in Unterhaltsgroßdeutschland alles möglich ist, um an Geld anderer Leute zu kommen. (Das richtet sich jetzt nicht gegen Dich "Bumpi" ! )
Dieser Winkeladvokat redet von der "tatsächlichen Lebensstellung" des Unternehmers und der bilanzierte Gewinn sei nicht das, woraus man die tatsächliche Lebensstellung des Unternehmers ableiten könnte. Das das Brandenburger OLG sich dem anschließt, beweist einmal mehr, dass die Roben in der Wirtschaft aufgefressen und ausgespuckt würden. Danach würde man sie zum Mindestlohn Cola-Automaten auffüllen lassen. Selten einen solchen Schwachsinn gelesen...
Aber man weiß ja hier, dass die sogar ein Problem haben, brutto von netto zu unterscheiden.
Wenn ich dem Unternehmen mehr entnehme, als mein Gewinn aus macht, dann entnehme ich Betriebsvermögen, welches zu verzinsen und zurück zu führen ist. Insofern habe ich über meine Verhältnisse gelebt und Schulden beim Unternehmen gemacht.
Ich wäre gespannt, was man bei einer Unterhaltsabänderungsklage sagen würde, wenn der Unternehmer käme und bei Rückführung der Entnahmen darauf verwiese, nun nur noch vom tatsächlichen Gewinn zu leben, um den Unterhaltstitel zu senken.
Weiterhin wäre ich gespannt, ob sich andere OLGs genauso äußern bzw., was das BGH dazu wieder verschwurbeln würde.
Sei´s drum. Hier nun vielleicht tatsächlich zu Deinem Vorteil gereichend das Ganze. Gönn ich Dir ,-)
Jedenfalls wirft das Ganze ein Problem auf: Du brauchst zum Nachweis, dass sie wesentlich mehr entnimmt, als Gewinn ausgewiesen wird, nicht nur die Bilanz! Daran kann es nämlich niemand erkennen. Du benötigst die Konten - wie der Buchführer sagt - und insoweit Einblick in die Buchhaltung an sich.
Um diese Chance gewahrt zu bekommen, musst Du so argumentieren, wie es der Link her gibt und den eigenen Anwalt auch darauf hinweisen - denn die Meisten dürften es nicht wissen.