18-12-2020, 21:49
Aufrechnung ist ein weites Feld. Das knüpft sich an §§ 387 – 396 BGB. Von Fristen und Gültigkeiten ist darin nichts zu finden. Ich kenne das als Trick, auch nach einer Insolvenz von jemand Geld für alte Schulden zu holen. Und das läuft prinzipiell unbegrenzt.