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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
1. Gerichts- und Anwaltskosten steigen zum 1.1.2021 um 10%
2. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Jahresbetrag des strittigen Betrages. Bei einem monatlichen Unterhalt von 300 EUR ergibt sich so ein Streitwert von 3.600 EUR. Das macht für jeden Antragsgegner Anwaltshonorar, Verfahrensgebühr, Termingebühr in Höhe von 1500-2000 EUR. Bitte nutze einen Gerichtskostenrechner. Bei einem Vergleich zahlen meisten Beide ihre Kosten selbst, bei einem Beschluss zahlt der Unterlegene entsprechend mehr.
3. Nicht eingepreist hast du das Risiko, dass die Klage schiefgeht. Dann bleiben dir doppelte Kosten, für den laufenden hohen Unterhalt plus Juristengebühren.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von p__ - 16-12-2020, 11:49

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