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Fragebogen Jobcenter (Prüfung der Unterhaltspflicht)
#13
(30-11-2020, 16:00)p__ schrieb: Du bist doch jetzt schon Mangelfall, weil du nicht 100% des Kindesunterhalt zahlst und unter Selbstbehalt liegst. Weitere Unterhaltsarten wie Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt liegen in der Rangfolge niedriger wie der Kindesunterhalt. Wenn nach KU nix übrig ist, gibts auch keinen Trennungsunterhalt.
Siehe § 1609 BGB, Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter.


Hallo, und den Trennungsunterhalt kann man nicht anhäufen? D.h. entweder hab ich jetzt das Geld und muss zahlen, oder ich hab das Geld eben nicht. Es gibt dann keine Nachzahlung, wenn ich mal mehr verdienen sollte.
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RE: Fragebogen Jobcenter (Prüfung der Unterhaltspflicht) - von urbacher - 30-11-2020, 16:18

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