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Fragebogen Jobcenter (Prüfung der Unterhaltspflicht)
#7
(29-11-2020, 20:36)urbacher schrieb: Für den Fall, dass ich nächste Woche wieder Vollzeit arbeite. Was kann passieren? Kommt dann das JC auf mich zu und will es dann mehr Geld von mir? Die KM erhält ja vom JC eine Summe x (Geld für Wohnung und zum Leben).

Auskunft in der Regel nur alle zwei Jahre. Die können nicht alle paar Wochen ankommen und erneut Auskünfte fordern und damit Unterhalt neu festsetzen. Es gibt Ausnahmen.

(29-11-2020, 20:36)urbacher schrieb: Und für den Fall, dass ich länger ALG-Bezieher bin. Häufen sich Schulden bzgl. der Unterhaltspflicht an?

Soweit ich verstanden habe, gibts es erst eine informelle Vereinbarung über deinen Unterhalt. Schulden laufen erst auf, wenn titulierter Unterhalt nicht bezahlt wird. Aber einen Titel gibts ja noch gar nicht. Hoffentlich bleibt das so lange wie möglich so.
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RE: Fragebogen Jobcenter (Prüfung der Unterhaltspflicht) - von p__ - 29-11-2020, 21:22

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