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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
So, heute habe ich oh Wunder, einen Teil der Unterlagen von der Anwältin meines Juniors bekommen. Ich vermute, dass die Richterin gestern mit Ihr telefoniert hat, da ich nach wie vor die "Einstweilige Anordnung" weiterverfolg habe. Jetzt muss ich halt den Antrag zurückziehen. Mir gleich; es ging mir ja erstmal "nur" um die Gehaltsabrechnungen.

So: die Dame hat berechnet und ich bin etwas verwundert:
Meine ex verdient wohl laut Anwältin bereinigt 1.942 €
Ich laut Ihr bereinigt 2.120 €
Für meine Minderjährige Tochter zahle ich aktuell 420 €

Jetzt hat die Dame "berechnet", dass die Kindsmutter 353,92 und ich 154,47 zahlen müssten...

Ich bin mir da echt nicht so sicher, oder Sie hat meine Insolvenz doch mit reingenommen.

Frage: Wie verhält es sich, da mein Junior einen Titel auf lebenszeit gegen mich hat und ich darin verpflichtet bin 100% nach DDT zu zahlen? Sollte die Berechnung tatsächlich stimmen, MUSS dann nicht dieser Gerichtlich geschlossene Vergleich wieder vor einem Gericht abgeändert werden?

Oh, und noch ne weitere Frage: Er macht jetzt plötzlich Zahnartzkosten geltend. Er ist ja mittlerweile 21 Jahre alt. Und wie verhält es sich bei den Monatlichen +33,40€ Mehrbedarf für Studiengebühren? Wenn er noch bei Mutti wohnt, müsste er da nicht dennoch BAFÖG beantragen?
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von fragender - 25-11-2020, 19:26

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