16-11-2020, 15:05
(16-11-2020, 14:52)Badman schrieb: wie verhält es sich mit der jährlichen Erhöhung des Mindestunterhalts? Weil schon nächstes Jahr mit dem jetzt ausgestellten Titel mitsamt bezifferter Summe ich ja nicht mehr den Mindestunterhalt "gewährleisten" würde, weil dieser ja dann höher ist.
Wenn Du einen Statischen Titel hast interessiert die Erhöhung nicht ! Bei einem dynamischen passt er sich automatisch dem Betrag an. Mach den fixen Betrag so das sich die Differenzbeträge nicht lohnen einzuklagen.
Ich würd 250 Euro statisch (monatlich) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen...Vor einer Klage hast Du aber KEINE Garantie....