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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#79
(16-11-2020, 14:29)Badman schrieb: 3. Befristung bis zum 18. Lebensjahr, statisch und Mindestunterhalt.

Ich würde aus HEUTIGER Sicht genau das machen. Ggf. Aufstocken oder die Rückstände abbezahlen...Hast kein Theater mehr und alle müssen Klagen...was bei den Summen ja Peanuts wären...

Lg
A.
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Arminius - 16-11-2020, 14:42

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