10-11-2020, 19:14
(10-11-2020, 19:00)p__ schrieb: Begründe die Begrenzung mit der Arbeitslosigkeit.
Kann ich gerade nicht. Mir fällt aktuell keine nachvollziehbare und plausible Begründung ein.
Du hast es richtig erkannt und stellst die Frage nicht ohne Grund. Spiele die Ideen hoch und runter, nichts würde vor Gericht stand halten als "Argumentation". Aktuell zumindest.
Für eine ungefähre Richtung wäre ich dir sehr dankbar, sowie für deine Zeit und Mühe.