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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#34
Gibt eine Neuigkeit.

Wurde gestern pandemiebedingt, also betriebsbedingt, gekündigt.

Dementsprechend muss eine Neuberechnung erfolgen, welche die Anwältin ihrer Mandantin gerne in Rechnung stellen darf.

Die Jugendamt Mitarbeiterin hat mir einen Termin für die Beurkundung für den Januar angeboten, vorher würde das eh nicht gehen wegen Corona. Frist der Anwältin ist bis diesen Mittwoch (sorry Donnerstag). Habe ihr eben eine Email geschrieben und sie über beide Sachverhalte informiert mit der Bitte einer kommenden Neuberechnung und Fristsetzung.

Die Jugendamtmitarbeiterin meinte es kommt nur der dynamische Titel in Frage, also gerne könne sie einen statischen ausstellen, aber der wird garantiert vor Gericht verworfen. Ebenso sei eine gewünschte Fristsetzung unzulässig, weil ähm, ja ist halt so. Auf die Frage wieso ich die Kosten einer  Abänderungsklage tragen soll nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kam ein moralischer Monolog, dass ich mit der Anerkennung der Vaterschaft bla bla blup.

Läuft oder?
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 10-11-2020, 12:22

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