08-11-2020, 20:03
(06-11-2020, 18:30)IPAD3000 schrieb: Ich würde den Titel wie folgt ausformulieren:
Ich verpflichte mich XXX % der DDT abzüglich des hälftigen Kindergeldes monatlich jeweils bis spätestens...
Das ganze müsste nochmal ein Jurist in Fachchinesisch übersetzen, doch dann wäre den gesetzlichen Grundsätzen der Unterhaltspflicht ausreichend Rechnung getragen...
Mein, dem wäre nicht so.
Das Kind hat einen Anspruch auf einen vollstreckbaren Titel. Dein Vorschlag enthält jedoch Bedingungen, d.h. er ist an zukünftige Ungewisse Ereignisse geknüpft. Damit solche Titel (also Titel mit einer Bedingung) vollstreckbar sind, benötigt man eine titelergänzende Klausel. Sowas stellt nicht einfach der Urkundsbeamte aus, sondern ein Rechtspfleger, der erst die Erfüllung der Bedingungen überprüft. Dafür wäre der Gläubiger, also in dem Fall das Kind beweispflichtig. Also ist ein Titel, wie Du ihn vorschlägst, kein vollstreckbarer Titel.