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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#3
Unstrittig wäre in dem Fall der geforderte Betrag. Also soll ich ihr die 20 Euro mehr zugestehen?

Gibt es beim Jugendamt die Urkunde mit der Befristung auf den 18. Geburtstag? Oder muss ich zum Notar?

Viele Grüße
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 06-11-2020, 14:39

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