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Kein Recht auf Unterhaltsvorschuss?
#9
(25-09-2020, 17:36)Bitas schrieb: Der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist u.a. ausgeschlossen, wenn
z. B. von zwei gemeinsamen Kindern je eines bei einem der Elternteile lebt und der jeweilige Elternteil für den Unterhalt des bei ihm lebenden Kindes aufkommt oder
Greift nicht, wenn:
  1. Du den Unterhalt für das bei der Mutter lebende Kind zahlst, oder
  2. auf die Geltendmachung von Unterhaltsforderungen für das bei der Mutter lebende Kind gegen dich nicht verzichtet wurde, oder
  3. Unterhaltsvorschussleistungen für das bei der Mutter lebende Kind bezogen werden.
Also, wenn Du keinen Unterhalt für das nicht bei dir lebende Kind zahlst und deswegen auch keine Schulden auflaufen, dann wäre doch alles ok. Wenn ich dich richtig verstanden habe, zahlst Du aber Unterhalt für das bei der Mutter lebende Kind und somit hat das bei dir lebende Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Dies ist keine Rechtsberatung. Wink

VM Cool
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Nachrichten in diesem Thema
Kein Recht auf Unterhaltsvorschuss? - von Bitas - 25-09-2020, 11:13
RE: Kein Recht auf Unterhaltsvorschuss? - von Vater Morgana - 25-09-2020, 19:12

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