18-09-2020, 18:15
Da muss ich p__ ausnahmsweise mal widersprechen:
Du hast zwar das Recht auf Abänderung des Titels ab Volljährigkeit. Aber Unterlagen muss Dein Kind überhaupt nicht Nachweisen. Steht zwar im Gesetz das es das muss, aber interessiert in der Praxis keine Sau.
Bei mir wurde von mir (und von meiner Ex muss ich fairerweise sagen) alles an Nachweisen verlangt und eingefordert. Das Kind hat bis heute -ausser eine Immatrikulationsbescheinigung- keinerlei Unterlagen zu seiner Bedürftigkeit (Vermögen, Einkommen, Kontoauszüge, Sparbuch etc.) vorgelegt, Unterhalt müssen wir trotzdem zahlen. Alles alleine aufgrund Behauptungen.
Du hast zwar das Recht auf Abänderung des Titels ab Volljährigkeit. Aber Unterlagen muss Dein Kind überhaupt nicht Nachweisen. Steht zwar im Gesetz das es das muss, aber interessiert in der Praxis keine Sau.
Bei mir wurde von mir (und von meiner Ex muss ich fairerweise sagen) alles an Nachweisen verlangt und eingefordert. Das Kind hat bis heute -ausser eine Immatrikulationsbescheinigung- keinerlei Unterlagen zu seiner Bedürftigkeit (Vermögen, Einkommen, Kontoauszüge, Sparbuch etc.) vorgelegt, Unterhalt müssen wir trotzdem zahlen. Alles alleine aufgrund Behauptungen.