Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
Da muss ich p__ ausnahmsweise mal widersprechen:

Du hast zwar das Recht auf Abänderung des Titels ab Volljährigkeit. Aber Unterlagen muss Dein Kind überhaupt nicht Nachweisen. Steht zwar im Gesetz das es das muss, aber interessiert in der Praxis keine Sau.

Bei mir wurde von mir (und von meiner Ex muss ich fairerweise sagen) alles an Nachweisen verlangt und eingefordert. Das Kind hat bis heute -ausser eine Immatrikulationsbescheinigung- keinerlei Unterlagen zu seiner Bedürftigkeit (Vermögen, Einkommen, Kontoauszüge, Sparbuch etc.) vorgelegt, Unterhalt müssen wir trotzdem zahlen. Alles alleine aufgrund Behauptungen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Gast1969 - 18-09-2020, 18:15

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Pfändung nach 850d Kaymueller 7 3.939 16-07-2020, 09:34
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Richter macht Selbstanzeige JonDon 7 6.497 18-02-2019, 10:41
Letzter Beitrag: Maestro

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste