18-08-2020, 00:08
Nur wenn im Vergleich eine Vollstreckungsklausel drin ist.
Ein Vergleich hat zwei Aspekte:
1. Der Rechtsstreit wird beendet
2. Es wird ein verbindlicher Vertrag zwischen den vergleichenden Parteien geschlossen.
Du musst die Titelherausgabe schriftlich mit Fristsetzung einfordern.
Verstreicht die Frist, musst du auf Vergleichserfüllung klagen und gleichzeitig die Kosten der Gegenpartei aufhalsen, alles was unter 100% Kosten der Gegenpartei bedeutet sollte wiederrum mit sofortiger Beschwerde angegangen werden wegen Unbilligkeit
Ein Vergleich hat zwei Aspekte:
1. Der Rechtsstreit wird beendet
2. Es wird ein verbindlicher Vertrag zwischen den vergleichenden Parteien geschlossen.
Du musst die Titelherausgabe schriftlich mit Fristsetzung einfordern.
Verstreicht die Frist, musst du auf Vergleichserfüllung klagen und gleichzeitig die Kosten der Gegenpartei aufhalsen, alles was unter 100% Kosten der Gegenpartei bedeutet sollte wiederrum mit sofortiger Beschwerde angegangen werden wegen Unbilligkeit