16-08-2020, 00:12
(15-08-2020, 10:37)Arminius schrieb:(14-08-2020, 08:20)Zahlesel_RUS schrieb: es geht immer noch um Leben und Tod, da der Strafrichter mich wegen Nichterfüllung der Bewährungsauflage in den Knast stecken will.
Du bist ja nun rechtskräftig Verurteilt wurden. In meinen Augen mit einer viel zu heftigen Auflage. Kann man überhaupt was an der Auflage ändern ? Eigentlich müsste doch ein Wiederaufnahmeverfahren stattfinden. Mir ist nicht bekannt das man im Nachhinein das Urteil ändern kann ?
Nachtrag: Geht anscheinend doch § 56e StGB
ich antworte in richtigem Thread.
wie oben geschrieben ist erstmal die Beschwerde unterwegs.
Dann plane ich JC anzuklagen, so dass sie mir endlich die richtigen Zahlen berechnen und dann mit dem Ergebnis vielleicht klappt auch die Wiederaufnahme.
Freispruch wird mir nicht schaden

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