(14-08-2020, 08:20)Zahlesel_RUS schrieb: es geht immer noch um Leben und Tod, da der Strafrichter mich wegen Nichterfüllung der Bewährungsauflage in den Knast stecken will.
Du bist ja nun rechtskräftig Verurteilt wurden. In meinen Augen mit einer viel zu heftigen Auflage. Kann man überhaupt was an der Auflage ändern ? Eigentlich müsste doch ein Wiederaufnahmeverfahren stattfinden. Mir ist nicht bekannt das man im Nachhinein das Urteil ändern kann ?
Nachtrag: Geht anscheinend doch § 56e StGB[font=Arial, sans-serif]
