14-08-2020, 08:03
Bei dem Jobcenter ist das Sozialgericht oder das Verwaltungsgericht zuständig.
Im Anordnungsverfahren soll vorläufig, bis zur Klärung der Hauptsache, über einen Antrag entschieden werden.Umgangssprachlich wird es auch Eilverfahren genannt.
Ich glaube kaum, dass diese Verfahrensart für die Herausgabe eines Titels zulässig ist. Hier geht es nicht um Leben und Tod. Ich denke du müsstest eher so etwas wie eine Feststellungsklage erheben, ob der Titel herauszugeben ist.
Im Anordnungsverfahren soll vorläufig, bis zur Klärung der Hauptsache, über einen Antrag entschieden werden.Umgangssprachlich wird es auch Eilverfahren genannt.
Ich glaube kaum, dass diese Verfahrensart für die Herausgabe eines Titels zulässig ist. Hier geht es nicht um Leben und Tod. Ich denke du müsstest eher so etwas wie eine Feststellungsklage erheben, ob der Titel herauszugeben ist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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