13-08-2020, 13:40
(13-08-2020, 12:01)fragender schrieb: Das ist nicht ganz richtig. Bei mir besteht ein Titel. Dieser wurde mit Anwälten vor dem FamG geschlossen. Mit diesem Titel wurde falsch bei mir gepfändet. Die Vollstreckungsabwehrklage konnte ich auch nur mit Anwaltszwang betreiben.
Das ist die grosse Frage...genau so ein ähnliches Problem hatte ich auch.