20-06-2020, 11:15
Die Dinge liegen leider so und die Mehrheit wählt sie ungebrochen trotzdem wieder und wieder und wieder. Immer brav die Blockparteien ankreuzen, deren Vertreter zuverlässig von Legislaturperiode zu Legislaturperiode verschärfen, erweiterten, ergänzen, erhöht haben, bis heute.
Du glaubst auch nach wie vor stark an Selbstkontrolle und Eigenverantwortung. Tu dieses, unterlass jenes, dann passiert dir nichts. Wie du siehst hat diese Praxis bei der Exfreundin überhaupt nichts genutzt. Du bist ganz sauber und leicht komplett reingelegt worden und wirst den Rest des Lebens die Folgen davon zu tragen haben. Und du bist da nicht mal eine Ausnahme. Offiziell, völlig legal, streng gesetzlich. Die Idee mit der Vasektomie auch so was. Kontrolle wieder erlangen. Die grosse Sache, Zeugung ausgeschlossen, Eigenverantwortung wahrnehmen. Schön! Eine Vasektomie ist sicher Silber, aber Gold wäre es, gar nicht erst mitzuspielen in diesem Spiel. Die Kinderproduktion ist ja längst nicht die einzige Sache, bei der die Karten zu deinem Nachteil gezinkt sind. Es ist nicht das Wohlverhalten, das dir da hilft, sondern die Abwendung von vornherein.
Sieh jetzt besser zu, dass du die nächsten Jahre überstehst. Du kannst auch schon mal vorsorglich Kosten erhöhen. Zusätzliche private Altersvorsorge, Eintritt in eine Kirche, Dinge die anrechenbar sind. Das kannst du später wieder abwerfen und hast dann eine Zeitlang mehr übrig. Setze aber nicht zu viele Hoffnungen da rein, es sind eher Brotkrumen die man da hin- und herschiebt.
Betreuungsunterhalt steht nicht in einer Tabelle. Die obere Grenze ist die Lebensstellung der Mutter (§1610 BGB), die Höhe des Einkommens vor der Geburt. Begrenzt wird er aber auch durch dein Einkommen, maximal 3/7 deines Nettos. Und dann gibts da noch deinen Selbstbehalt, der bei Betreuungsunterhalt bei 1280 EUR liegt.
Deine grösseren Kinder werden da nichts mehr bekommen können, falls du ihnen noch irgendetwas zukommen lässt. Nichtprivilegierte ab 18 rutschen in der Rangfolge auf Platz 4 ab, die Exfreundin liegt auf Rang 2 (§1609 BGB).
Du glaubst auch nach wie vor stark an Selbstkontrolle und Eigenverantwortung. Tu dieses, unterlass jenes, dann passiert dir nichts. Wie du siehst hat diese Praxis bei der Exfreundin überhaupt nichts genutzt. Du bist ganz sauber und leicht komplett reingelegt worden und wirst den Rest des Lebens die Folgen davon zu tragen haben. Und du bist da nicht mal eine Ausnahme. Offiziell, völlig legal, streng gesetzlich. Die Idee mit der Vasektomie auch so was. Kontrolle wieder erlangen. Die grosse Sache, Zeugung ausgeschlossen, Eigenverantwortung wahrnehmen. Schön! Eine Vasektomie ist sicher Silber, aber Gold wäre es, gar nicht erst mitzuspielen in diesem Spiel. Die Kinderproduktion ist ja längst nicht die einzige Sache, bei der die Karten zu deinem Nachteil gezinkt sind. Es ist nicht das Wohlverhalten, das dir da hilft, sondern die Abwendung von vornherein.
Sieh jetzt besser zu, dass du die nächsten Jahre überstehst. Du kannst auch schon mal vorsorglich Kosten erhöhen. Zusätzliche private Altersvorsorge, Eintritt in eine Kirche, Dinge die anrechenbar sind. Das kannst du später wieder abwerfen und hast dann eine Zeitlang mehr übrig. Setze aber nicht zu viele Hoffnungen da rein, es sind eher Brotkrumen die man da hin- und herschiebt.
Betreuungsunterhalt steht nicht in einer Tabelle. Die obere Grenze ist die Lebensstellung der Mutter (§1610 BGB), die Höhe des Einkommens vor der Geburt. Begrenzt wird er aber auch durch dein Einkommen, maximal 3/7 deines Nettos. Und dann gibts da noch deinen Selbstbehalt, der bei Betreuungsunterhalt bei 1280 EUR liegt.
Deine grösseren Kinder werden da nichts mehr bekommen können, falls du ihnen noch irgendetwas zukommen lässt. Nichtprivilegierte ab 18 rutschen in der Rangfolge auf Platz 4 ab, die Exfreundin liegt auf Rang 2 (§1609 BGB).