25-05-2020, 19:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-05-2020, 19:21 von Kaymueller.)
(25-05-2020, 18:02)Arminius schrieb:(25-05-2020, 17:50)NurErzeuger schrieb: Ja wissen viele nicht, dass ALG1 ja ebenso als Einkommen angesehen wird, dessen Rest nach Abzug des Unterhalts wieder mit ALG2 ergänzt werden kann.
Das Lustige dabei ist das dir das auch keine Rechtsanwalt erzählt...oder hat hier irgendjemand schon gehört das ein Anwalt oder das Gericht zu dir sagt geh Aufstocken...
Die Rechtsanwälte und Gerichte sagen es einen nicht ,aber ich sagte es damals meiner Anwältin und ich würde es jedem Richter der mich weiter in die Armut oder Totarbeit schicken will an den kopf hauen. Ich liebe die Aufstockerei und einen kleinen job werde ich schon finden