22-05-2020, 13:59
Es gibt keinen Anspruch auf Ratenzahlung bei Schulden. Wenn vollstreckt wird, wird es zunächst mal teurer, denn die Vollstreckungskosten kommen dazu. Üblich ist eine Lohn- und Kontenpfändung, der Gerichtsvollzieher kommt bei sowas nicht. Eine Art Ratenzahlung ist das dann auch, es wird eben Monat für Monat alles bis zum Pfändungsfreibetrag abgeschöpft bis die Schuld bezahlt ist.
Kommt ein Gerichtsvollzieher, dann kann es mit ihm eine Einigung über Ratenzahlung geben. Aber nur, wenn man so viel zahlen kann, dass die Schulen spätestens in 12 Monaten getilgt sind.
Kommt ein Gerichtsvollzieher, dann kann es mit ihm eine Einigung über Ratenzahlung geben. Aber nur, wenn man so viel zahlen kann, dass die Schulen spätestens in 12 Monaten getilgt sind.