19-04-2020, 13:52
Ja, ein Textbausteinbeschluss mit dem typischen Geblödel deutscher Richter. Vor allem der Abschnitt mit "Die Antragstellerin hat vielmehr..." ist völlig verfehlt. Der Richter tut so, als ging es um einen Umzug der Mutter. Tut es aber nicht. Die Mutter kann frei und bleibig umziehen, wohin sie will. Keiner hat etwas anderes beantragt. Es geht nur um das Kind. Die Gründe für den Umzug der Mutter gelten auch nicht für das Kind.
Das ist diese eisenharte Verklammerung von Mutter und Kind, die uns die Rechtspflege da wieder vorführt: Hat die Mutter ihren Willen, geht es dem Kind automatisch gut.
Das ist diese eisenharte Verklammerung von Mutter und Kind, die uns die Rechtspflege da wieder vorführt: Hat die Mutter ihren Willen, geht es dem Kind automatisch gut.