Umfrage: Änderungsklage möglich
Du hast keine Berechtigung bei dieser Umfrage abzustimmen.
Ja, möglich
50.00%
5 50.00%
Nein, umöglich
50.00%
5 50.00%
Gesamt 10 Stimme(n) 100%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
Nein, das ist eigenes Einkommen und das zählt teilweise bedarfsdeckend. 100 EUR abziehen und den Rest halbieren. Dieses Ergebnis kannst du von deinem Unterhalt abziehen.

Dieses eigene Einkommen (die Ausbildungsvergütung) ist incl. Beleg nachzuweisen, darauf hast du einen Anspruch.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von p__ - 03-04-2020, 19:00

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