20-02-2020, 11:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2020, 12:21 von Zahlesel_RUS.)
Ich warte erstmals auf die Antwort vom Richter.
Dann die Beschwerde falls nötig.
Danke für die Tipps.
Der Richter beim LG hat mir gesagt, dass die Bewährungsauflage lässt sich ändern, wenn man dem Bewährungsrichter sein Einkommen zeigt.
Ich habe es gemacht, aber mit mir stimmt ja etwas nicht
Die Richter sind gleiche Lügner wie Staatsanwälte und Anwälte.
Keiner wollte mich über den Tisch ziehen, hat aber jeder gemacht.
Wenn die Wiederaufnahme ohne Anwalt gehen würde, könnte ich es probieren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufn...Verfahrens
Dann die Beschwerde falls nötig.
Danke für die Tipps.
Der Richter beim LG hat mir gesagt, dass die Bewährungsauflage lässt sich ändern, wenn man dem Bewährungsrichter sein Einkommen zeigt.
Ich habe es gemacht, aber mit mir stimmt ja etwas nicht

Keiner wollte mich über den Tisch ziehen, hat aber jeder gemacht.
Wenn die Wiederaufnahme ohne Anwalt gehen würde, könnte ich es probieren.
Zitat:"Der Antrag auf Wiederaufnahme kann schriftlich durch einen Verteidiger oder einen Rechtsanwalt oder auch durch den Verurteilten selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts"
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufn...Verfahrens
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