15-12-2019, 13:37
Das ist nicht überobligatorisch. Einkommen aus Nebentätigkeit ist unterhaltsrechtlich beachtliches Einkommen, aus dem Kindesunterhalt zu bezahlen ist. Auch dann, wenn du bereits mehr als den Mindestunterhalt bezahlst. Ausnahmen spielen sich nur in ganz besonderen Konstellationen ab, zum Beispiel alles bewegt sich in sehr hohen Einkommensbereichen.