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Überobligatorisches Einkommen
#1
Angenommen:
Mein Vollzeit Einkommen bringt der KM bereits mehr als den Mindesunterhalt für die Kinder.
Wenn ich dann nach vollzogener Scheidung nebenher noch was verdiene aber nicht dazu gezwungen bin, wird dies dann automatisch voll als überobligatorisch angesehen?
Oder entscheidet dann ein "Tatrichter"?

Irgendwie beziehen sich die meisten Infos im Netz bei überobligatorischem Einkommen nicht auf den Fall Vater, der bereits allen Verpflichtungen mit dem ersten Einkommen nachkommt,
sondern auf Mamis, die ein behindertes Kind haben, oder unter dreijährige betreuen, oder für Rentner etc.
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Überobligatorisches Einkommen - von zorg - 15-12-2019, 13:13
RE: Überobligatorisches Einkommen - von p__ - 15-12-2019, 13:37
RE: Überobligatorisches Einkommen - von zorg - 15-12-2019, 20:26
RE: Überobligatorisches Einkommen - von p__ - 15-12-2019, 21:12
RE: Überobligatorisches Einkommen - von zorg - 15-12-2019, 22:31

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