03-12-2019, 10:35
Wenn es explizit vereinbart ist, gilt es, das ist dann Elternkonsens. Wenn es keinen Konsens oder keine fixierte Aussage dazu gibt, gilt (auch ohne Sorgerecht, siehe § 1687a) §1687 Abs. 1 Satz 4 und 5. Da steht ganz klar, dass er in seiner Zeit die "Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung" hat.