15-10-2019, 11:37
Das Jugendamt zieht den Betreuungsunterhalt nicht ein und die Beistandschaft interessiert sich auch nicht dafür, aber die Urkundsstelle ist wie bereits gesagt verpflichtet, auch Betreuungsunterhalt kostenfrei zu titulieren, wenn der Pflichtige kommt und das verlangt. Das Jugendamt ist da nichts weiter wie ein kostenfreier Notar. Und das kann man auch in Anspruch nehmen, wenn man muss, denn da gibts kein Jugendamt-Eigeninteresse, man wird also nicht mit idiotisch vorformulierten Titelvorlagen konfrontiert wie beim Kindesunterhalt.
Klauseln wie eine Verpflichtung, dass eine Arbeitsaufnahme gemeldet wird sind freiwillig. Man kann das nicht in einen einseitig unterzeichneten Titel einfügen und damit den Unterhaltsgläubiger verpflichten. Entweder man vereinbart das vertraglich als Ergebnis einer Einigung oder der Richter gibt einem entsprechenden Antrag statt.
Klauseln wie eine Verpflichtung, dass eine Arbeitsaufnahme gemeldet wird sind freiwillig. Man kann das nicht in einen einseitig unterzeichneten Titel einfügen und damit den Unterhaltsgläubiger verpflichten. Entweder man vereinbart das vertraglich als Ergebnis einer Einigung oder der Richter gibt einem entsprechenden Antrag statt.