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Neues FamFG, FGG-Reform, neues Familienrecht, neues Verfahrensrecht
#6
Klingt ja richtig großartig:

Sollte ein Elternteil sich weigern, an dieser Beratung teilzunehmen, könne das Gericht ihm einen höheren Anteil der Prozesskosten auferlegen.

Lass mich mal raten was passieren wird, wenn sich die prozesskostenhilfe- und auch sonst immer arme abhängige Mama weigert?
Nichts!
1. weil das Gericht kann, aber nicht muss und somit nicht wird, weil Mama 2. keine Kohle hat.

Eine solche Verhohnepiepelung des Begriffs Androhung ist so schäbig, dass man mit allen gedruckten Ausgaben der Götz den Mund stopfen sollte.

Für die Umgangssachen gilt fortan:
Ich bin nur RichterIn und weil ich keine Ahnung habe findet in der Übergangszeit stundenweiser betreuter Umgang statt.
Ich glaube, da haben alle Papas drauf gewartet, ihre Kinder nur in Anwesenheit Dritter in die Arme schließen zu können.

Alle Familienzerstörung aus einer Hand - prima.

Immerhin werden die Folgen schneller kommuniziert werden und die scheinheiligen Fragen nach den Gründen der Väter, die sich im Zuge solcher Demütigungen zeitig absetzen, werden bereits in den zuständigen Amtsstuben diktiert.
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RE: Neues FamFG, FGG-Reform, neues Familienrecht, neues Verfahrensrecht - von Bluter - 08-08-2009, 16:23

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