17-09-2019, 14:57
Na ja,
im Unterschied zu dem dort verhandelten Fall, leiste ich aber im letzten Monat seines Aufenthaltes dort, zwei Wochen Betreuungsunterhalt.
Ab diesem Monat könnte ich doch Unterhalt fordern. Wenn er sich dann noch entscheiden sollte, danach bei mir zu bleiben...
Ich hab noch ein anderes Thema mit der Mutter, wenn das geklärt ist, frage ich diesbezüglich mal einen RA. Ich werde dann hier berichten, was der dazu meint.
im Unterschied zu dem dort verhandelten Fall, leiste ich aber im letzten Monat seines Aufenthaltes dort, zwei Wochen Betreuungsunterhalt.
Ab diesem Monat könnte ich doch Unterhalt fordern. Wenn er sich dann noch entscheiden sollte, danach bei mir zu bleiben...
Ich hab noch ein anderes Thema mit der Mutter, wenn das geklärt ist, frage ich diesbezüglich mal einen RA. Ich werde dann hier berichten, was der dazu meint.