07-08-2009, 18:24
Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (BGBl. I 1978 S. 1790)
Wird nur angemeldet, jedoch ist eine Bestätigung erforderlich. Für die Anmeldung gibt es Vordrucke bei der Polizei.
Wird nur angemeldet, jedoch ist eine Bestätigung erforderlich. Für die Anmeldung gibt es Vordrucke bei der Polizei.