04-07-2019, 08:39
(04-07-2019, 08:25)Arminius schrieb: Hat der laufende Unterhalt vor rückständigen Unterhalt vorrang und wenn ja wo steht das ?
Wenn du bei einem Gläubiger für mehrere Sachen in der Kreide stehst (so wie es bei dir ist), gibt es keine ausdrückliche Rangfolge. Der Gläubiger kann bestimmen, für welche Rechnung er das gepfändet Geld zuerst verwendet. Du nicht.
Indirekt ergibt sich aber doch ein Unterschied, den du als Rangfolge interpretieren kannst. Das ist der hier oft besprochene Unterschied zwischen Schulden gemäss §850d ZPO (=laufender Unterhalt, Unterhaltsschulden die jünger wie ein Jahr sind) und anderen Schulden gemäss §850c ZPO. Eigentlich ist das aber keine Rangfolge, sondern für laufenden Unterhalt gelten niedrige Pfändungsfreibeträge. Also kannst du für laufenden Unterhalt stärker gepfändet werden. Die anderen Gläubiger müssen sich an höhere Pfändungsfreigrenzen halten und sind somit benachteiligt.