So die Gegner-RAtte hat geantwortet:
Man lastet mir allein die Verantwortung für die Steuerschulden an.
Die gemeinsamen Schulden bestünden nur im Außenverhältnis, jedoch nicht im Innenverhältnis.
Also: Ich habe durch meine geschäftlichen Aktivitäten in den Ehejahren die Steuernachzahlung verschuldet. Was korrekt ist.
Die Ex-Frau hat allerdings meine Angaben durch Unterschriftabgabe mitabgesegnet. Wir waren gemeinsam veranlagt.
Von den Steuererstattungen hat sie mit profitiert, wieso sollte sie jetzt nicht auch an den Steuernachzahlungen beteiligt werden können?
Was meint ihr, wie gut sind meine Chancen vor Gericht? Kommt die Frau auch hier wieder davon?
Kennt jemand für einen vergleichbaren Fall ein Urteil von einem OLG/BGH etc.?
Man lastet mir allein die Verantwortung für die Steuerschulden an.
Die gemeinsamen Schulden bestünden nur im Außenverhältnis, jedoch nicht im Innenverhältnis.
Also: Ich habe durch meine geschäftlichen Aktivitäten in den Ehejahren die Steuernachzahlung verschuldet. Was korrekt ist.
Die Ex-Frau hat allerdings meine Angaben durch Unterschriftabgabe mitabgesegnet. Wir waren gemeinsam veranlagt.
Von den Steuererstattungen hat sie mit profitiert, wieso sollte sie jetzt nicht auch an den Steuernachzahlungen beteiligt werden können?
Was meint ihr, wie gut sind meine Chancen vor Gericht? Kommt die Frau auch hier wieder davon?
Kennt jemand für einen vergleichbaren Fall ein Urteil von einem OLG/BGH etc.?